PRÜFUNG UNSERER GERÄTE DURCH DEN TÜV AUSTRIA

Prüfung unserer Geräte durch den TÜV Austria

Im Zeitraum von April 2016 bis Dezember 2017 wurden die in folgender Auflistung aufgeführten DHZ Fitness Geräte vom TÜV Austria nach DIN EN ISO 20957-1:2014-05 ausführlich getestet. Die Prüfungen erfolgten im Prüfzentrum Wien und im Showroom von DHZ Fitness Europe in Velten.

Folgende Geräteserien bzw. Einzelgeräte wurden geprüft:

  • EVOST I
  • EVOST II
  • Alle Functional-Tower der EVOST-Serie
  • EVOST Plate-Loaded

Dazu gehören sicherheitsrelevante Tests wie Schnitt oder Quetschstellen, Kipptests und selbst­verständlich auch Belastungstests, um die Stabilität der Geräte sicher zu stellen.

Der verantwortliche Ingenieur Paul Preissler des TÜV Austria: „Der Belastungstest wurde erfolgreich bestanden – 100.000 Wiederholungen mit vollem Gesamtgewicht und über 80 % möglicher Bewegung, unsere Wärmebildkamera konnte keine ungewöhnliche Temperatur erkennen, auch nicht direkt nach dem Test“.

Prüfumfang
1 Klassifizierung
1.1 Allgmeines (Klassifizierung)
1.2 Genauigkeitsklassen
1.2.1 Allgemeines
1.2.2 Klasse A: hohe Genauigkeit.
1.2.3 Klasse B: mittlere Genauigkeit.
1.2.4 Klasse C: geringe Genauigkeit.
1.3 Verwendungsklassen
1.3.1 Klasse S (Studio): berufsmäßige und/oder gewerbliche Verwendung
Klasse H (Heimbereich): Verwendung im Heimbereich
Klasse I: berufsmäßgie und/oder gewerbliche Verwendung für den Gebrauch durch Personen mit besonderem Bedarf (z. B. Sehbehinderte, Hörgeschädigte, physische oder geistige Behinderungen)
S
2 Sicherheitstechnische Anforderungen
2.1 Allgemeines
Sämtliche Prüfungen sind in einem Temperaturbereich von + 18 bis + 28 Grad Celsius durchgeführt worden. Die relative Luftfeuchte hat 55 bis 75 % betragen.
2.2 Standsicherheit von Trainingsgeräten
Das stationäre Trainingsgerät muss in jede Richtung sicher stehen. Dies gilt für Training, Zusammenklappen und Aufbewahrungsstellung.
Trainingsstellung
Dabei ist das stationäre Trainingsgerät in der ungünstigsten Stellung auf einer Fläche aufzustellen, deren Oberfläche um (10+2-0)° geneigt ist. Die Übung bzw. die Übungen ist bzw. sind unter Einbeziehung des Körpergewichts des Übenden mit einem Trainingsgerät, das durch eine Person mit einem Körpergewicht von 9 bis 105 kg belegt ist, unter minimaler wie maximaler Belastung über den vollen Bewegungsumfang der Übungen auszuführen.
Das Trainingsgerät darf bei keiner der Prüfungen umstürzen.
Die Versuchsperson darf sich nicht neigen oder versuchen, das Gleichgewicht des Geräts zu beeinflussen.
Zusammengeklappte/ruhende Stellung
Das Trainingsgerät ist in zusammengeklappter Stellung auf einer Oberfläche, die um (10+2-0)° geneigt ist, aufzstellen.
Das Trainigsgerät darf bei keiner der Prüfungen umstürzen.
2.3 Äußere Gestaltung
2.3.1 Kanten und Ecken
Alle Kanten und Ecken von Geräteteilen, die den Körper des Übenden tragen, müssen einen Radius r ≥ 2,5 mm haben.
Alle anderen Kanten von Teilen, die dem Übenden oder Dritten zugänglich sind, müssen gratfrei, gerundet oder geschützt sein.
Die Prüfung erfolgt über das Messen des Radius sowie eine Sicht- und Tastprüfung
2.3.2 Rohrenden
Bei der Prüfung nach 6.3.2 müssen zugängliche Rohrenden verschlossen sein, z. B. durch Teile des Gerätes oder durch Stopfen.

Sollten Stopfen verwendet werden, müssen diese am Ende des Dauerbelastungsversuchs in ihrer Position verbleiben, wie in den jeweiligen Teilen der zutreffenden Normen beschrieben. Sollte kein Dauerbelastungs-versuch in einer bestimmten Norm beschrieben werden, muss die Kraft, die zum Herausziehen des Stopfens benötigt wird ≥ 20 N sein.
Diese Prüfung besteht aus einer Sichtprüfung um zu überprüfen, dass sämtliche Rohrenden im zugänglichen Hand- und Fußbereich verschlossen sind.
Die Messung der Abziehkraft von Stopfen muss auf eine quasi-statische Art mittels einer geeigneten Vorrichtung erfolgen.

2.3.3 Quetsch- und Scherstellen im zugänglichen Hand- und Fußbereich
Quetsch- und Scherstellen zwischen beweglichen Teilen, zwischen beweglichen und unbeweglichen Teilen oder zwischen einem beweglichen Teil und dem Boden müssen gesichert sein oder zu ihnen muss ein Mindestabstand von 60 mm bestehen, außer bei Folgendem:

a)      wenn nur die Finger gefährdet sind, muss das Maß mindestens 25 mm betragen;

b)      wenn der Zugang Dritter durch die Körperposition des Benutzers verhindert wird und wenn der Benutzer in der Lage ist, die Bewegung unverzüglich zu beenden, muss das Maß mindestens 25 mm sein;

c)       wenn der Winkel zwischen zwei aneinandergrenzenden Teilen oder zwischen einem unbeweglichen und einem angrenzenden, beweglichen Teil zu jedem Zeitpunkt 50° oder mehr beträgt, wird dies nicht als eine Scherstelle angesehen;

d)      offen liegende und klar erkennbare Arretierungen sind ausgenommen. Dennoch darf sich eine Arretie-rung, wenn sie dasjenige Teil ist, das sich bewegt, innerhalb ihres Bewegungsbereiches nicht dichter als 25 mm an einem Teil eines feststehenden Rahmens vorbeibewegen.

Sämtliche Produkte müssen während ihrer Nutzung die vorstehenden Anforderungen erfüllen.

Bei faltbaren Produkten wird während des Zusammenlegens und Entpackens auf die vorstehenden Anforderungen verzichtet, wenn die folgenden drei Anforderungen gleichzeitig erfüllt sind:

·         eine unbeabsichtigte Bewegung ist während des Zusammenlegens, Entpackens, der Beförderung und/oder Lagerung nicht möglich;

·         der Zugang zu Quetsch- und Scherstellen verbleibt zu jedem Zeitpunkt im Sichtbereich des Übenden;

·         der Übende kann die Bewegung zu jedem Zeitpunkt unterbrechen.
Der minimale Abstand zwischen zwei sich bewegenden Teilen oder zwischen einem sich bewegenden Teil und einem unbeweglichen

Der minimale Abstand zwischen sich bewegenden Teilen oder zwischen einem sich bewegenden und einem unbeweglichen Teil ist zu messen.

2.3.4 Quetsch- und Scherstellen sowie Dreh- und Umkehrpunkte im zugänglichen Hand- und Fußbereich
Der Abstand zwischen beweglichen Teilen oder zwischen einem beweglichen und einem unbeweglichen Teil muss mindestens 60 mm betragen, außer bei Folgendem:

a)      wenn nur die Finger gefährdet sind, muss das Maß mindestens 25 mm betragen;

b)      wenn sich der Abstand zwischen einem beweglichen und einem unbeweglichen Teil oder zwischen zwei beweglichen Teilen während des Einstellens oder der Bewegung nicht verändert, muss der Abstand größer als 25 mm oder geringer als 9,5 mm sein;

c)       offen liegende und klar erkennbare Arretierungen sind ausgenommen. Dennoch darf sich eine Arretie-rung, wenn sie dasjenige Teil ist, das sich bewegt, innerhalb ihres Bewegungsbereiches nicht dichter als 25 mm an einem Teil eines feststehenden Rahmens vorbeibewegen.
Der minimale Abstand zwischen sich bewegenden Teilen oder zwischen einem sich bewegenden und einem unbeweglichen Teil ist zu messen.

Der minimale Abstand zwischen sich bewegenden Teilen oder zwischen einem sich bewegenden und einem unbeweglichen Teil ist zu messen.

2.3.5 Gewichte und Widerstände
Der Bewegungsbereich aller Gewichte, die an stationären Trainingsgeräten angebracht sind, muss auf den für die Durchführung erforderlichen Bereich limitiert sein.
Bei minimalem und maximalem Widerstand oder Gewicht, einschließlich eines hinzugefügten Widerstandes oder Gewichtes (z. B. stufenweise Zunahme), ist eine Leistungsprüfung über den vollen Bewegungsumfang durchzuführen.
Gewichte und Widerstände mit gespeicherter Energie (z. B. Gummiseile, elastische Schläuche, mechanische Federn) müssen sich ungehindert bewegen können und in ihre Ausgangsstellung zurückkehren.

Gewichte müssen während der Nutzung sicher befestigt sein.

2.4 Zwangslagen des Übenden
Es ist dafür zu sorgen, dass Übende das Trainingsgerät bei den im Benutzerhandbuch aufgeführten Übungen verlassen können (z. B. durch die Bereitstellung unterstützender Ausstiegsmittel).
Um zu bestimmen, ob eine übende Person in eine Zwangslage geraten kann, ist eine Sicht- und Funktionsprüfung durchzuführen.
2.5 Einstellelemente und Arretierungsmechanismus
Einstellelemente und Arretierungsmechanismen am stationären Trainingsgerät müssen sicher arbeiten, für den Übenden leicht und deutlich erkennbar sowie ungefährlich erreichbar sein. Sie müssen ein unabsichtliches Verstellen ausschließen.

Einstellelemente und Arretierungsmechanismen, z. B. Knöpfe und Hebel, dürfen nicht in den Bewegungsbereich des Übenden hineinragen.

Bolzen zur Sicherung der gewählten Gewichte müssen mit einem zuverlässigen Arretierungsmechanismus versehen sein, um unbeabsichtigte Veränderungen oder Bewegungen während der Übung zu verhindern.
Es ist eine Sicht- und Funktionsprüfung vor, während und nach jeder Prüfung durchzuführen

2.6 Seile, Bänder, Ketten und Befestigungsmittel
2.6.1 Allgemeines
Seile, Bänder, Ketten und deren Befestigungsmittel (z. B. Schnappverschlüsse, Schäkel, Karabinerhaken, Klemmen und Ähnliches) müssen einen Sicherheitsfaktor gegen Bruch von 6-mal der maximal möglichen Last aufweisen. Die konstruktive Ausführung und der Krümmungsradius der Seilrollen müssen den entsprechenden Anforderungen der Hersteller der Seile, Bänder oder Ketten entsprechen.

Seile, Bänder, Ketten und deren Befestigungsmittel dürfen nicht brechen/reißen und müssen, wie im Benutzerhandbuch beschrieben, funktionsfähig sein.
Bei Seilen, Bändern, Ketten sowie den Befestigungsmitteln ist die Spannung zu messen, während die maximal festgelegte Belastung statisch anliegt. Anschließend ist eine Zugprüfung mit dem 6-fachen der maximal gemessenen Spannung am gesamten Funktionssystem durchzuführen.

2.6.2 Seile und Bänder
Die Enden von Seilen und Bändern müssen zumindest bündig mit den Enden der Seilendverbindung abschließen und für Inspektionen sichtbar sein.

Pressverbindungen dürfen nicht auf Biegung beansprucht werden.

Enden und Griffstücke von Seilen und Bändern dürfen keine scharfen Kanten oder ausgefranste Enden aufweisen.
Bei Seilen, Bändern, Ketten sowie den Befestigungsmitteln ist die Spannung zu messen, während die maximal festgelegte Belastung statisch anliegt. Anschließend ist eine Zugprüfung mit dem 6-fachen der maximal gemessenen Spannung am gesamten Funktionssystem durchzuführen.

2.6.3 Seil- und Bandführungen
Es muss eine Führung vorhanden sein, die verhindert, dass ein Seil oder ein Band während der Nutzung oder Einstellung unbeabsichtigt herausspringt.
Eine Funktionsprüfung ist durchzuführen.
2.7 Auflaufstellen
Auflaufstellen in Seil- oder Bandtrieben müssen bis zu einer Höhe von 1 800 mm gesichert werden, außer die Flächenpressung beträgt ≤ 90 N/cm2 oder der Zugang zu den Auflaufstellen wird durch den Körper des Übenden während dessen Trainings versperrt.

Dies kann dadurch erreicht werden, dass sichergestellt wird, dass der Winkel zwischen Seil und Abdeckung in sämtlichen Stellungen mindestens 50° beträgt. Die Abdeckung darf sich nicht gemeinsam mit der Umlenkrolle drehen.
Prüfgerät: Prüffinger nach Bild 1. Oberflächenhärte ≥ HRC 40 (gemessen nach ISO 6508-1).

Um festzustellen, ob der Prüffinger erfasst werden kann, ist dieser an die Auflaufstelle heranzuführen. Bei ungesicherten Auflaufstellen ist der Druck zu messen, der in der ungünstigsten Lage des Mechanismus (z. B. die Kante der Seilrollen oder der kleinste Radius einer Kurvenscheibe) senkrecht auf die Bewegungsrichtung wirkt. Die Prüfung ist unter maximaler Belastung durchzuführen. Der Druck darf bei keinem Teil des Mechanismus 90 N/cm2 überschreiten.
Kettenauflaufstellen und Zahntriebe müssen nach ISO 12100 gesichert werden.
Bei der Prüfung nach 6.8 darf der Prüffinger (siehe Bild 1) nicht in den Schwungscheiben hängenbleiben.
Der Prüffinger nach Bild 1 ist von allen Seiten in mögliche Scher- bzw. Einzugsstellen zwischen den Antriebs- und Übertragungsteilen einzuschieben und zu bewegen, während das Trainingsgerät wie üblich betrieben wird.

Der Prüffinger darf nicht unter die Kante der Schutzabdeckung eingeführt werden.

Es ist zu ermitteln, ob der Prüffinger hängenbleibt.

Legende

1 Griff

Ra-Wert ≤ 0,40 μm

Festigkeit der Oberfläche ≥ HRC 40 (gemessen nach ISO 6508-1)

Bild 1 — Prüffinger

2.8 Haltegriffe
2.8.1 Integrierte Haltegriffe
Die Griffpositionen müssen leicht erkennbar und so konstruiert sein, dass ein Abrutschen reduziert wird (z. B. texturiert, beschichtet, gerändelt).
Es ist eine Funktionsprüfung durchzuführen.
2.8.2 Angebrachte Haltegriffe
Bei der Prüfung nach 6.10 dürfen sich angebrachte Haltegriffe nicht abziehen lassen. Angebrachte Handgriffe müssen mit einer Oberfläche ausgestattet sein, die ein Abrutschen der Hand reduziert.
Mittels einer geeigneten Zugvorrichtung ist eine Kraft von 70 N vorsichtig an die Handgriffe aufzubringen.
2.8.3 Drehgriffe
Drehgriffe müssen gesichert und mit einer Oberfläche versehen sein, die ein Abrutschen der Hand reduziert (z. B. Texturierung).
Es ist eine Funktionsprüfung durchzuführen.
2.9 Haltbarkeitsprüfung
Das stationäre Trainingsgerät muss nach der Durchführung der Prüfung wie in der Beschreibung des Herstellers angegeben arbeiten.
Die Prüfung ist für die folgenden Klassen so identisch wie möglich zur üblichen Übungshäufigkeit und erschütterungsfrei durchzuführen:

a)      Klasse H 12 000 Zyklen über 80 % des möglichen Bewegungsumfangs;

b)      Klasse S 100 000 Zyklen über 80 % des möglichen Bewegungsumfangs;

1.       bei maximaler Belastung;

2.       in Richtung der Belastung entsprechend der Übungsanleitung, die anhand eines 50-Perzentil Mannes festgelegt wurde;

3.       mit einer dem Benutzerhandbuch entsprechenden Bewegungshäufigkeit.

Falls das Trainingsgerät verschiedene Übungsstationen zur Verfügung stellt, ist die Prüfung an sämtlichen Stationen und für sämtliche Funktionen entsprechend der Beschreibung im Benutzerhandbuch durchzuführen.

2.10 Anforderungen an die isometrische Messung
Wenn das stationäre Trainingsgerät für die Durchführung einer isometrischen Messung konstruiert ist, muss die Belastung oder Kraft, die auf den Körper des Übenden wirkt, mit einer Fehlergrenze von ± 10 % innerhalb des vom Benutzerhandbuch vorgegebenen Messbereichs angezeigt werden und die Angaben müssen SI-Einheiten sein.
Die abgegebene statische Kraft oder das Drehmoment des Übenden ist in den Lagen zu messen, die im Benutzerhandbuch angegeben sind, und dieser Wert ist mit dem angezeigten Wert zu vergleichen.

Die Prüfung ist unter Verwendung der folgenden drei Werte durchzuführen:

·         geringstmöglicher Wert;

·         höchstmöglicher Wert;

·         Zufallswert, der zwischen diesen beiden Werten liegt.

2.11 System zur Messung der Herzfrequenz
Das Arbeiten des Systems zur Messung der Herzfrequenz muss auf der Anzeige angegeben werden, wenn das System ein verwertbares Signal vom Übenden erhält, z. B. ein blinkendes Herz.
Unter Verwendung des Systems zur Messung der Herzfrequenz ist eine Sichtprüfung durchzuführen.
2.12 Herzfrequenz-Steuermodus
Das Arbeiten des Systems zur Messung der Herzfrequenz muss auf der Anzeige dauerhaft angegeben werden, wenn das System ein verwertbares Signal vom Übenden erhält, z. B. ein blinkendes Herz.

Der Verlust des Herzfrequenz-Signals muss dazu führen, dass die Intensität der Belastung für höchstens 60 s unverändert bleibt und sich anschließend ständig verringert, bis die Mindestbelastung erreicht ist. Der Rückgang muss mindestens 10 % je 20 s Zeitintervall betragen.
Das Trainingsgerät ist auf einen Zielwert von 120 bpm (en: beats per minute) einzustellen. Das Produkt ist entsprechend den Festlegungen des Herstellers zu betreiben. Das Signal für die Herzfrequenzmessung ist von einem Simulator oder durch eine Person zu erzeugen, um den Steuermodus auszulösen. Das Signal ist zu unterbrechen und zu prüfen, ob sich Widerstand oder Belastung entsprechend den Anforderungen in 5.12 verringern. Falls es mehr als ein System zur Messung der Herzfrequenz gibt, ist jedes System zu prüfen.

Die Anzeigevorrichtung für die Herzfrequenz ist einer Sichtprüfung zu unterziehen.

2.13 Elektrische Sicherheit
Hinsichtlich Elektrik und Elektronik muss bei stationären Trainingsgeräten EN 60335-1 angewendet werden.
2.14 Lasten
2.14.1 Benutzerlast
Jedes Teil des Trainingsgeräts, das einer Belastung durch das Körpergewicht des Benutzers ausgesetzt ist, muss einer Kraft F standhalten, die 2,5-mal der des Körpergewichtes entspricht.

Nach der Prüfung muss das Trainingsgerät unversehrt sein und immer noch so, wie vom Hersteller vorge-sehen, arbeiten.
Die Prüfung ist quasi-statisch durchzuführen. Während der Nutzung des stationären Trainingsgeräts auf einer Fläche von 300 mm × 300 mm entsprechend den Anweisungen des Benutzerhandbuchs ist für die Dauer von 5 min eine Belastung F in der ungünstigsten Stellung aufzubringen.

Nur Trainingsgeräte, für welche während des normalen Betriebes eine Verankerung erforderlich ist, müssen während der Prüfung befestigt werden.

2.14.2 Zusatzlast
Wenn nach 6.3.4 geprüft und durch das Körpergewicht des Benutzers und/oder Reaktionskräfte oder -momente des Übenden sowie andere Kräfte oder Momente aus einer anderen Quelle belastet (z. B. zusätz-liches Gewicht, soweit durch das Gestell unterstützt), muss jedes Teil des Trainingsgeräts einer Kraft F standhalten, die Gleichung (1) entspricht:

F = [Gk + 1,5 G] ⋅ 2,5 ⋅ 9,81 m/s2 (1)

Dabei ist

F die Belastung in Newton;

G die maximale, vom Hersteller angegebene Last in Kilogramm (siehe 5.17);

Gk die Last in Kilogramm, die durch das Körpergewicht auf das geprüfte Auflager aufgebracht wird;

1,5 der dynamische Faktor;

2,5 der Sicherheitsfaktor.

Nach der Prüfung muss das Trainingsgerät unversehrt sein und immer noch so, wie vom Hersteller vorgesehen, arbeiten.
Die Prüfung ist quasi-statisch durchzuführen. Während der Nutzung des stationären Trainingsgeräts entsprechend den Anweisungen des Benutzerhandbuchs ist für die Dauer von 5 min die Belastung F in der ungünstigsten Stellung aufzubringen. Die festgelegte Belastung ist wie bei einer üblichen Übung in einer Stellung auf das Gerät aufzubringen, die das Gerät größtmöglich beansprucht.

Wenn die Belastung aufnehmende Oberfläche geteilt ist, ist die Prüflast zeitgleich auf jeden Teil entsprechend dem Anteil an der Gesamtoberfläche aufzubringen.

Die Belastung sollte durch eine Vorrichtung in einer Art aufgebracht werden, die die Situation nachbildet, die entsteht, wenn das Trainingsgerät entsprechend den Anweisungen des Benutzerhandbuchs verwendet wird.

2.15 Pflege und Instandhaltung
Ein Pflege- und gegebenenfalls Instandhaltungsplan ist für jedes Gerät mitzuliefern. Der Plan muss mindestens enthalten:

a)      einen Warnhinweis, der besagt, dass das Sicherheitsniveau des Gerätes nur gehalten werden kann, wenn es regelmäßig auf Schäden und Verschleiß geprüft wird, z. B. Seile, Seilrollen, Verbindungsstellen;

b)      eine Anweisung, defekte Teile sofort auszutauschen und/oder das Gerät bis zur Instandsetzung nicht mehr zu benutzen;

c)       einen besonderen Hinweis auf die verschleißanfälligsten Teile.

Prüfen der durch den Hersteller zur Verfügung gestellten Informationen und Abgleich mit den Daten des geprüften Trainingsgeräts.

2.16 Montageanleitung
Falls das stationäre Trainingsgerät zusammengebaut werden muss, ist ein Handbuch (in der Sprache des jeweiligen Landes) mitzuliefern, das eine deutliche und genaue Montageanleitung für das stationäre Trainingsgerät unter Betonung einer sicheren Montage enthält.

Falls das stationäre Trainingsgerät zusammenzubauen ist, muss eine Liste der benötigten Werkzeuge enthalten sein.

Falls das stationäre Trainingsgerät zusammengebaut werden muss, ist eine umfassende Stückliste, einschließlich der Ersatzteilnummern, mitzuliefern.

Der Hersteller muss das Gesamtgewicht und die Gesamtfläche des Trainingsgerätes (z. B. Standfläche) angeben.

Wenn stationäre Trainingsgeräte z. B. an der Wand oder am Boden befestigt werden, muss eine vollständige Montageanleitung mitgeliefert werden, die den Befestigungsvorgang beschreibt.

Der Hersteller muss den Mindestwert (Kraft), dem die jeweilige Befestigung standhalten muss, angeben.
Prüfen der durch den Hersteller zur Verfügung gestellten Informationen und Abgleich mit den Daten des geprüften Trainingsgeräts.

2.17 Allgemeine Gebrauchsanweisung
Jedem stationären Trainingsgerät ist ein Benutzerhandbuch in der jeweiligen Sprache des Landes beizufügen, das mindestens folgende Angaben enthalten muss:

a)      Adresse des Kundendienstes;

b)      vollständige Anschrift des Herstellers oder Importeurs;

c)       Angaben zum Anwendungsbereich (z. B. Benutzung für den Innenbereich, Erklärung der Verwendungsklasse);

d)      Hinweis, dass der Freibereich in der Richtung, aus der der Zugang zum Trainingsgerät erfolgt, mindestens 0,6 m größer als der Übungsbereich sein muss. Der Freibereich muss den Bereich für den Notfall-Abstieg einschließen. Sollten Trainingsgeräte zueinander in direkter Nachbarschaft aufgestellt sein, können sie sich einen Freibereich teilen. Der Freibereich und der Übungsbereich sind in einem zugehörigen Bild darzustellen;

e)      Informationen über die richtige Benutzung des Trainingsgerätes und über dessen spezifische Merkmale unter Betonung eines sicheren Betriebes und der Wichtigkeit, unbeaufsichtigte Kinder vom Trainingsgerät fernzuhalten;

f)       Übungsanleitungen mit Hinweisen auf die biomechanisch richtige Positionierung des Übenden auf dem stationären Trainingsgerät und einem Warnhinweis, dass bei unsachgemäßem oder übermäßigem Training Gesundheitsschäden möglich sind. Anleitungen sind für alle wesentlichen Übungsarten, für die das Trainingsgerät ausgelegt ist, zu geben;

g)      Texte zu schwierigen oder komplizierten Handhabungen sind durch Bilder zu ergänzen;

h)      Anleitung dazu, wie die Hilfsmittel für Zutritt und Verlassen sicher zu handhaben sind;

i)        Darstellung des Modells;

j)        Warnhinweis, dass falls Verstellvorrichtungen vorstehen gelassen werden, diese die Bewegungen des Benutzers behindern können;

k)      Warnhinweis, dass freistehende Trainingsgeräte auf einem standsicheren und waagerechten Untergrund aufgestellt werden müssen;

l)        Einstellung der Last und weiterer Verstellvorrichtungen des Trainingsgerätes (z. B. Sitzverstellung);

m)    Angabe des höchstzulässigen Körpergewichts des Benutzers;

n)      gegebenenfalls Angabe des höchstzulässigen Trainingsgewichts;

o)      gegebenenfalls Erklärung der angezeigten Daten;

p)      falls die Herzfrequenz angezeigt wird, ist ein Warnhinweis mit folgendem Inhalt zu geben: „WARNHINWEIS! Das System zur Überwachung der Herzfrequenz kann fehlerhaft sein. Zu starkes Trainieren kann zu gefährlichen Verletzungen oder zum Tod führen. Sollte sich ihre Leistungsfähigkeit ungewöhnlich stark vermindern, beenden Sie das Training sofort.“

Prüfen der durch den Hersteller zur Verfügung gestellten Informationen und Abgleich mit den Daten des geprüften Trainingsgeräts.

2.18 Kennzeichnung
Stationäre Trainingsgeräte müssen dauerhaft mit mindestens den folgenden Angaben gekennzeichnet werden:

a)      Name oder Warenzeichen sowie vollständige Adresse des Herstellers, Lieferanten oder Importeurs;

b)      höchstzulässiges Körpergewicht des Benutzers und höchstzulässiges Trainingsgewicht für die einzelnen Übungsstationen (wenn anwendbar);

c)       Verwendungsklassen S, H und I und Klassen hinsichtlich Genauigkeit A, B oder C, die kombiniert werden können (z. B. SA), falls beide Klassen in diesem Teil dieser Internationalen Norm angegeben sind;

d)      individuelle Kennnummer (die die Angaben über Typ und Baujahr enthält);

e)      graphisches Symbol oder eine schriftliche Information in der (den) Landessprache(n), die den Benutzer anweist, die Herstellerinformationen zu lesen;

f)       bei Trainingsgeräten der Klassen S und I ist ein deutlich sichtbares, graphisches Symbol oder eine schriftliche Information in der (den) Landessprache(n) anzubringen, falls das Trainingsgerät zum Zwecke eines sicheren Betriebs verankert werden muss.

Es liegt in der Verantwortung des Herstellers die Übereinstimmung mit dieser Internationalen Norm durch den zusätzlichen Hinweis auf ISO 20957 in Verbindung mit dem Kennbuchstaben der Klassenbezeichnung(en) (Klasse S, H und I) zum Ausdruck zu bringen.

ü = Anforderungen werden erfüllt/ requirements are met
X = Anforderungen werden nicht erfüllt/ requirements are not met
— = Anforderungen entfallen/ requirements are not applicable

Stand: 23.05.2018